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   KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13 Vollz   

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https://dejure.org/2013,42819
KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42819)
KG, Entscheidung vom 09.10.2013 - 2 Ws 428/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42819)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 S 1 StVollzG, § 9 Abs 1 S 2 StVollzG, § 115 Abs 5 StVollzG
    Strafvollzug: Beurteilungsspielraum der Vollzugsbehörde bei der Entscheidung über die Rückverlegung aus einer sozialtherapeutischen Anstalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückverlegung aus der Sozialtherapeutischen Anstalt nach § 9 Abs. 1 S. 2 StVollzG; Beurteilungsspielraum bei der Beurteilung der Frage nach der Zweckerreichung der Behandlung in einer Sozialtherapeutischen Anstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 9 Abs. 1 S. 2
    Rückverlegung eines Gefangenen aus der sozialtherapeutischen Anstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische

    Auszug aus KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
    Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch eine prognostische Einschätzung ausgefüllt werden, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörde unentbehrlich sind (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2007, 284).

    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).

  • OLG Schleswig, 31.10.2005 - 2 VollzWs 415/05

    Strafvollzug: Verlegung eines Strafgefangenen in sozialtherapeutische Anstalt

    Auszug aus KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).
  • OLG Celle, 08.10.2007 - 2 Ws 294/07

    Rechtstellung des Insolvenzverwalters hinsichtlich strafprozessual gepfändeter

    Auszug aus KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2004 - 3 Ws 845/04

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt:

    Auszug aus KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).
  • KG, 28.04.2000 - 5 Ws 754/99

    Verlegung eines Gefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt zur

    Auszug aus KG, 09.10.2013 - 2 Ws 428/13
    Die fehlende Eignung des Verurteilten für den Vollzug in der Sozialtherapeutischen Anstalt kann auf eine auf Dauer angelegte und nicht korrigierbare Verweigerung der Mitarbeit an der Behandlung, also auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht mehr aufbrechbare Behandlungsunwilligkeit, aber auch auf die in der Person des Gefangenen begründete Behandlungsunfähigkeit, also namentlich auf eine mit therapeutischen Mitteln nicht erreichbare Persönlichkeitsstörung gestützt werden (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2008, 44 und NStZ-RR 2007, 284; OLG Schleswig, StV 2006, 147; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 349; Senat, NJW 2001, 1806 f.).
  • OLG Celle, 27.08.2015 - 1 Ws 352/15

    Begründung der Entscheidung über die Ablösung des Verurteilten aus der

    Ob der Behandlungszweck nicht erreicht werden kann, ist in einer Prognose festzustellen, für die der Anstalt ein gerichtlich nur nach den Maßstäben des § 115 Abs. 5 StVollzG überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. KG Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz -, OLGSt StVollzG § 9 Nr. 3; Arloth StVollzG 3. Aufl. § 9 Rn. 15).
  • OLG Celle, 04.12.2023 - 1 Ws 296/23

    Sozialtherapie; Gefährlichkeit; Angezeigtheit; Therapiebedürftigkeit;

    Die Prüfungskompetenz des Gerichts ist hiernach darauf beschränkt, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung die richtigen rechtlichen Voraussetzungen zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten oder allgemeine Wertmaßstäbe missachtet hat oder ob sie sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2007 - 1 Ws 91/07 (StrVollz) -, juris; KG, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 2 Ws 428/13 Vollz -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 Ws 352/15 (StrVollz) -, juris; BeckOK Strafvollzug Nds/Reershemius-Schulz, 21. Ed. 1.7.2023, NJVollzG § 104 Rn. 9).
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